Was tun im Trauerfall?

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Auch wenn der Tod vielleicht nicht überraschend eingetreten ist, ist im Trauerfall kaum jemand in der Lage, gelassen und überlegt zu handeln. Da im Familienkreis Tod und Bestattung häufig Tabuthemen sind, bereitet man sich nur selten auf den eigenen Todesfall oder die Familie auf den Trauerfall vor.

 

Im Trauerfall sind Angehörige und Hinterbliebene deshalb oft überfordert: Gleichzeitig sind alle Formalitäten, die im Todesfall anfallen, zu überblicken und zu veranlassen und die Beerdigung im Sinne des Verstorbenen vorzubereiten.

 

Folgende Fragen werden uns immer wieder gestellt:

  • Was ist im Trauerfall und im Todesfall zu beachten?
  • Wie verhält man sich im Trauerfall?
  • Welche Kosten bringt ein Todesfall mit sich?
  • Welche Aufgaben sind im Todesfall zu erledigen?
  • Wie werden Trauerfeier und Bestattung eines liebe Angehörigen geplant?Der Tod eines nahestehenden und geliebten Menschen ist für die Hinterbliebenen nur schwer zu verarbeiten.

 

Wir, die TrauerHilfe DENK, bieten folgende Möglichkeiten an:

Trauerfall-Vorsorge: Wer zu Lebzeiten seine Beerdigung selber planen möchte, um die Familie im Trauerfall zu entlasten, wird in allen Bestattungsfragen umfassend beraten. Gleichzeitig bieten wir verschiedene Modelle zur Kostenabsicherung der späteren Bestattung an.

 

Im Trauerfall:

Haben Sie in der Familie einen Todesfall, unterstützen wir Sie, die Angehörigen einfühlsam, persönlich und kompetent. Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie über unsere Seite "Geschäftsstellen".

 

Freie Bestatterwahl im Todesfall

Wenn ein Angehöriger stirbt, ist ein kompetenter und einfühlsamer Bestatter Angehörigen und Hinterbliebenen eine wichtige Unterstützung.

 

Wir, die TrauerHilfe DENK, unterstützen die Hinterbliebenen mit der Erfahrung und der Kompetenz von mehr als 160 Jahren Bestattungstradition. Einen kompetenten Ansprechpartner und Bestattungsberater finden Sie in unseren Niederlassungen im bayerischen Raum.

 

Zu unseren Niederlassungen gelangen Sie hier.

 

Wichtige Informationen zur Bestatterwahl:

  • Hinterbliebene sind in der Auswahl ihres Bestatters frei: Sie können den Bestatter Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens beauftragen.
  • Gibt es eine Trauerfall-Vorsorge, so ist der Bestatter schon vorher ausgewählt worden.

 

Wenn der Tod allerdings nicht zuhause, sondern beispielsweise im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung eintritt, wird vom Personal oft eigenständig ein Bestatter gerufen. Hinterbliebene sind aber nicht verpflichtet, diesen zu akzeptieren und die Bestattung von ihm organisieren und durchführen zu lassen. Das Recht der Angehörigen geht so weit, dass der ohne ihre Zustimmung beauftragte Bestatter den Leichnam an den von ihnen ausgewählten Bestatter übergeben muss.

 

Notwendige Schritte bei einem Todesfall

Tritt ein Trauerfall ein, so sind dies die ersten Schritte, die Hinterbliebenen beachten sollten:

 

  • Verstirbt Ihr Angehöriger zuhause, so muss der Hausarzt oder ein Notarzt verständigt werden. Dieser wird den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Halten Sie hierzu bitte den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Die Todesbescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das in der Aufregung nicht verloren gehen sollte.
  • Danach sollten Sie uns informieren. Mit Ihnen stimmen wir den Zeitpunkt für die Abholung des Verstorbenen ab. Wir informieren Sie über die anstehenden Bestattungsformalitäten und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen.
  • Im Falle eines natürlichen Todes können Sie bis zur Abholung des Verstorbenen noch 36 Stunden zuhause Abschied nehmen. Die dazu erforderlichen Schritte übernehmen wir für Sie.
  • Tritt der Tod im Krankenhaus ein, muss das Pflegepersonal in Kenntnis gesetzt werden. Danach sollten Sie uns verständigen.

Um die weitere Vorgehensweise werden wir uns dann zusammen mit dem Krankenhauspersonal kümmern, um Ihnen Raum für Abschied, Loslassen und Trauer zu geben.

 

Formalitäten und notwendige Unterlagen bei Todesfällen

 

Sollten Sie als Angehöriger mit einem Trauerfall konfrontiert sein, müssen wichtige Dokumente bereitgehalten werden. Hier ein Überblick:

 

  • Der Personalausweis des Verstorbenen wird bereits bei der Ausstellung des Totenscheins durch den herbeigerufenen Hausarzt oder Notarzt zur Identifikation benötigt. Die Todesbescheinigung ist danach für das Standesamt von Bedeutung, es kann die Vorlage zur Beurkundung verlangen.
  • Es ist außerdem wichtig, die Personenstandsurkunde oder den Auszug aus dem Familienbuch vorlegen zu können. Damit soll festgehalten werden, ob der Verstorbene ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet war.
  • Falls der Verstorbene eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen hat, sollten die entsprechenden Unterlagen bereitgehalten werden. Auch in Verbindung mit dem Todesfall stehende Versicherungen wie Sterbegeld- oder Lebensversicherung sollten zu den vorbereiteten Papieren gehören.
  • Gibt es eine Willenserklärung des Verstorbenen bezüglich seiner Bestattung, so sollte auch diese griffbereit sein; beispielweise die „Willenserklärung zur Feuerbestattung".

 

Wer ein handgeschriebenes Testament eines Verstorbenen findet, ist verpflichtet, dies dem zuständigen Amtsgericht zu übergeben. Das Testament oder der Erbschein werden nach der Beerdigung vom Amtsgericht oder dem Notar für die Erbverteilung benötigt.

 

 

Ein guter Rat:

Testamentarische Verfügungen über die Gestaltung der Bestattung sind nicht hilfreich, wenn das Testament beim Amtsgericht hinterlegt ist. Denn die Eröffnung erfolgt meist erst einige Wochen nach Todeseintritt und Bestattung.

 

Wir helfen Ihnen bei der Erledigung von Formalitäten, Behördengängen und mit dem Trauerfall und der Bestattung verbundenen Besorgungen. Einen Ansprechpartner, der Ihnen jegliche Frage beantworten kann, finden Sie über unsere Seite "Geschäftsstellen".

Sollten Sie als Angehöriger mit einem Trauerfall konfrontiert sein, müssen wichtige Dokumente bereitgehalten werden. Hier ein Überblick:

 

  • Der Personalausweis des Verstorbenen wird bereits bei der Ausstellung des Totenscheins durch den herbeigerufenen Hausarzt oder Notarzt zur Identifikation benötigt. Die Todesbescheinigung ist danach für das Standesamt von Bedeutung, es kann die Vorlage zur Beurkundung verlangen.
  • Es ist außerdem wichtig, die Personenstandsurkunde oder den Auszug aus dem Familienbuch vorlegen zu können. Damit soll festgehalten werden, ob der Verstorbene ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet war.
  • Falls der Verstorbene eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen hat, sollten die entsprechenden Unterlagen bereitgehalten werden. Auch in Verbindung mit dem Todesfall stehende Versicherungen wie Sterbegeld- oder Lebensversicherung sollten zu den vorbereiteten Papieren gehören.
  • Gibt es eine Willenserklärung des Verstorbenen bezüglich seiner Bestattung, so sollte auch diese griffbereit sein; beispielweise die „Willenserklärung zur Feuerbestattung".

 

Wer ein handgeschriebenes Testament eines Verstorbenen findet, ist verpflichtet, dies dem zuständigen Amtsgericht zu übergeben. Das Testament oder der Erbschein werden nach der Beerdigung vom Amtsgericht oder dem Notar für die Erbverteilung benötigt.

 

Ein guter Rat:

Testamentarische Verfügungen über die Gestaltung der Bestattung sind nicht hilfreich, wenn das Testament beim Amtsgericht hinterlegt ist. Denn die Eröffnung erfolgt meist erst einige Wochen nach Todeseintritt und Bestattung.

 

Wir helfen Ihnen bei der Erledigung von Formalitäten, Behördengängen und mit dem Trauerfall und der Bestattung verbundenen Besorgungen.