Überführungen im In- und Ausland - Rückholung nach Deutschland

Neben Kompetenz, menschlichem, aber auch fachlichem Knowhow verfügt die TrauerHilfe DENK auch über einen umfangreichen, modernen und sachgerecht ausgestatteten Fuhrpark.

 

So sind wir selbstverständlich in der Lage,

  • Überführungen von Verstorbenen im Inland,
  • Überführungen von Verstorbenen ins Ausland
  • und auch die Rückholung Ihres Verstorbenen aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland durchzuführen.

Auch der Urnenversand ins Ausland gehört natürlich zu unseren Bestatterdienstleistungen.

 

Dabei halten wir uns strikt und gewissenhaft an die jeweils geltenden Vorschriften und nehmen Ihnen, den Angehörigen, die zusätzliche Belastung durch Formalitäten ab. Aufgrund unserer langjährigen Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Botschaften können wir das meist in kurzer Zeit erledigen.

 

Zur Überführung eines Verstorbenen ins Ausland wird ein internationaler Leichenpass benötigt, der vom zuständigen Standesamt auf Antrag ausgestellt wird.

 

Zur Antragstellung werden in Bayern folgende Dokumente benötigt:

  • Todesbescheinigung bzw. Totenschein
  • Sterbeurkunde oder eine Bescheinigung des für den Sterbeort zuständigen Standesbeamten über die Beurkundung des Sterbefalls
  • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch den Bestatter
  • Ärztliche Bescheinigung, dass gegen die Überführung der Leiche keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Bescheinigungen dieser Art, werden vom Krankenhaus, der Gerichtsmedizin oder dem Gesundheitsamt ausgestellt
  • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters: Diese muss vorliegen, wenn es Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod gibt oder Identität des Verstorbenen unbekannt ist.

 

Unsere Kompetenzen:

  • Wir gewährleisten eine problemlose und menschenwürdige Überführung des Verstorbenen in sein Heimatland oder seine Heimholung aus dem Ausland.
  • Wir führen Überführungen und Rückholungen mit einem Bestattungsfahrzeug aus unserem Fuhrpark durch. Alternativ stehen wir mit verschiedensten Fluggesellschaften in enger Verbindung und übernehmen auf Wunsch die Reservierung und/oder Buchung der Tickets für begleitende Angehörige.
  • Wir sorgen, falls vorgeschrieben oder von den Angehörigen gewünscht, für die Konservierung oder Einbalsamierung des Verstorbenen.

 

In jeder unserer zahlreichen Geschäftsstellen und Niederlassungen stehen wir für Sie bereit, um Ihnen bei der Überführung oder Rückholung Ihres verstorbenen Angehörigen behilflich zu sein. Wo genau wir für Sie da sind, finden Sie auf der Seite "Geschäftsstellen".

 

TrauerHilfe DENK - mit Kompetenz und Erfahrung an Ihrer Seite, wenn es um Überführungen und Rückholungen geht