Trauervorsorge und Bestattungsvorsorgevertrag

Sie haben Vorstellungen und Wünsche, wie Ihre Bestattung einmal gestaltet sein soll? Sie haben die Möglichkeit bereits im Vorfeld festzulegen, was nach Ihrem Ableben passieren soll.

 

Mittels eines Bestattungsvorsorgevertrages können Sie Ihre persönlichen Wünsche für Ihre Bestattung festlegen oder auch Ihre Hinterbliebenen vor schwierigen Entscheidungen oder auch unnötigen Kosten bewahren.

 

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten für Bestattungen, und weiterhin gilt es etliche Sachverhalte in Zusammenhang mit einem Trauerfall zu beachten. Informationen hierzu finden Sie in kompakter Form auf unserer Seite → Bestattungen in München und Bayern. Hier finden Sie eine kurze Darstellung der wichtigsten Sachverhalte bzw. Aufgabenstellungen bei Trauerfällen und können dort natürlich auch direkt auf weiterführende Informationen zu den dargestellten Themen springen.

Trauervorsorge - für ein selbstbestimmtes Ableben

Jeder Mensch ist eine eigene Persönlichkeit. Das stimmt über den Tod hinaus.

 

Sie haben eine Vorstellung von Ihrer Trauerfeier? Im Trauerfall wissen Hinterbliebene oft nicht, wie sie vorgehen sollen und welche Wünsche der Verstorbene hatte. Eine Trauer- oder Bestattungsvorsorge ermöglicht Ihnen, alles Notwendige rechtzeitig eigenverantwortlich festzulegen - im eigenen Interesse und dem der Angehörigen.

 

Insbesondere der Kostenfaktor kann hier eine Belastung für die Hinterbliebenen darstellen. Mehr zu diesen möglichen Belastungen finden Sie unter → Kosten für Bestattungen.

 

Bei der TrauerHilfe DENK können sich darauf verlassen, dass später alles in Ihrem Sinne geschieht und sämtliche Formalitäten zuverlässig erledigt werden.

Vorteile einer Trauervorsorge:

  • Ohne Zeitdruck den individuellen Abschied planen
  • Finanzielle Absicherung der späteren Bestattung
  • Seelische Entlastung der Hinterbliebenen

Inhalte einer Trauervorsorge:

Im Rahmen einer Trauer- oder Bestattungsvorsorge können Sie unter anderem Folgendes festlegen:

  • Bestattungsart (z.B. Erd- oder Feuerbestattung)
  • Art des Grabes (z.B. Familien- oder Reihengrab)
  • Gestaltung der Trauerfeier, Rede, Musik, Blumenschmuck und -dekoration
  • Wünsche für Traueranzeigen, Karten oder Trauerbriefe
  • gewünschter Friedhof, Grabmal und Grabpflege
  • Totenfürsorge bei nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften

 

Ihre Wünsche können detailliert besprochen und in einem Bestattungsvorsorgevertrag bei der TrauerHilfe DENK festgehalten werden.

 

Zusätzlich zu diesem erhalten Sie von uns:

  • Ihren Vorsorgeordner
  • Ihre Vorsorge-Urkunde
  • Ihren Vorsorgeausweis

 

Ein Bestattungsvorsorgevertrag sollte finanziell abgesichert sein, um die Bestattungskosten abzudecken.

 

Weitere Informationen für eine finanzielle Absicherung der Bestattungsvorsorge erhalten Sie selbstverständlich bei unseren Bestattungsberatern in den Niederlassungen und Geschäftsstellen.

Bestattungsvorsorge ist Teil des Schonvermögens

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen teilte der TrauerHilfe DENK auf Anfrage an den Bayerischen Ministerpräsidenten mit, dass sich die Bezirke als übergeordnete Sozialhilfeträger hinsichtlich der sozialhilferechtlichen Berücksichtigung von Verträgen zur Bestattungsvorsorge auf eine einheitliche Vorgehensweise verständigt haben.

 

Demnach wird grundsätzlich neben dem allgemeinen sozialhilferechtlichen Schonvermögen je Person ein weiterer Betrag in Höhe von 3.500 € als angemessene Vorsorge von der Inanspruchnahme freigestellt, wenn sichergestellt ist, dass dieses Geld zur Zahlung von Bestattungskosten verwendet wird.

 

Eine derartige einheitliche Festlegung gab es bei den Landkreisen und kreisfreien Städten bislang nicht. Somit kann mit einem Bestattungsvorsorgevertrag eine würdige Bestattung auch im Falle der Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialhilfe gesichert werden.

 

Die Mitarbeiter der TrauerHilfe DENK händigen Ihnen auf Wunsch eine Kopie des Schreibens der Bayerischen Staatsregierung aus. Einen Ansprechpartner für eine persönliche Beratung zum Thema Trauervorsorge finden Sie über unsere Seite → Geschäftsstellen.