19. Juli 2018

Digitaler Nachlass

Der letzte Wille zu gespeicherten Daten

Digitaler Nachlass

Lange Zeit war umstritten, ob Angehörige auf die Konten ihrer Verstorbenen in den sozialen Netzwerken zugreifen dürfen. Nun hat der BGH entschieden, dass ein solcher Zugang zu den Konten ermöglicht werden muss. Die Richter argumentierten dabei auch damit, dass auch die digitalen Vermächtnisse nicht anders zu behandeln seien wie etwa Briefe oder Tagebücher, die ebenfalls an die Erben fallen.

 

Doch was, wenn die Benutzerkonten der Verstorbenen nicht bekannt waren und weiterlaufende Kosten z.B. durch Laufzeitverträge, von denen Sie unter Umständen nichts wussten, entstehen?

 

Mittels eines Online-Schutzpaketes können die Konten des Verstorbenen ganz einfach ermittelt und verwaltet werden. Diese ermittelten Benutzerkonten und Verträge können Sie dadurch ganz einfach übernehmen oder kündigen ohne zuvor mühsam einzelne Unternehmen anschreiben zu müssen und um die erforderlichen Daten zu bitten.

 

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema auftreten kontaktieren Sie uns gern oder suchen Sie eine Geschäftsstelle in Ihrer Nähe auf. Andernfalls können Sie auf unserer Seite „Digitaler Nachlass“ mehr dazu erfahren.