Erdbestattung - Trauerhilfe DENK - München und Bayern

Eine Erdbestattung ist die Beisetzung eines Leichnams in einem Friedhofsgrab in der Erde. Ist die Erdbestattung religiös motiviert, wird sie als Beerdigung bezeichnet. Die Beerdigung ist eine seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotene Bestattungsform.

 

Für die Bestattung eines Leichnams in der Erde auf einem Friedhof schreiben Deutsche Bestattungsvorschriften die Verwendung eines Sarges vor. Die beispielsweise im Islam praktizierte Bestattung nur in einem Tuch ist normalerweise nicht gestattet.

 

Zahlreiche weitere Vorschriften kommen bei Erdbestattungen auf Friedhöfen zur Anwendung. Geregelt wird vor allem die Tiefe, in der der Sarg mindestens zu liegen hat. Zudem gibt es vorgeschriebene Mindestruhezeiten, die, je nach Bodenbeschaffenheit des jeweiligen Friehofs, örtlich recht unterschiedlich sein können. Durch diese Ruhezeiten ist eine ausreichende Zersetzung des Leichnams gewährleistet, bevor eine Grabstelle wiederbelegt wird.

 

 

Regelungen bei Erdbestattungen

 

Erdbestattungen müssen in Bayern innerhalb von 96 Stunden nach dem Tod und können frühestens 48 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, jedoch genehmigungspflichtig. Bestattungen in Deutschland unterliegen dem Länderrecht des Bundeslandes, in dem sich der Friedhof befindet. Deshalb gibt es Bundesland-spezifische Bestattungsgesetze, die unter anderem auch die Bestattungszeiten regeln.

 

Über die geltenden Regelungen in Ihrem speziellen Trauerfall informieren wir Sie jederzeit kompetent und erledigen für Sie alle für eine Erdbestattung nötigen Behördengänge und Formalitäten.

 

Wir sind mit zahlreichen Friedhofs-nahen Geschäftsstellen in München, im Landkreis München, in Oberbayern und Niederbayern vertreten. Genaue Informationen zu unseren einzelnen Standorten finden Sie auf der Seite "Geschäftsstellen".

 

Trauerhilfe DENK - Erdbestattungen in stilvollem Rahmen