Bestattungsvorsorge und Trauervorsorge - Trauerhilfe DENK - München und Bayern
Regeln Sie Ihre Wünsche und sichern Sie diese ab.
Entlastung durch Vorsorge
Für die eigene Bestattung vorzusorgen, fällt den meisten Menschen verständlicher Weise schwer. Wenige Menschen möchten sich mit dem Tod befassen. Nur wer sich mit diesem Thema beschäftigt, kann jedoch sicherstellen, dass alles abläuft, wie man es gern hätte.
Jeder Mensch unterscheidet sich vom anderen. Niemand weiß besser, als Sie selbst, welche persönlichen Wünsche und Vorstellungen im Todesfall berücksichtigt werden sollen. Auch wissen die Hinterbliebenen oft nicht, wie sie vorgehen sollen. Eine Bestattungsvorsorge ermöglicht Ihnen, alles Notwendige schon jetzt eigenverantwortlich zu regeln - im eigenen Interesse und in dem der Angehörigen.
Sie können sich darauf verlassen, dass später alles in Ihrem Sinne geschieht und sämtliche Formalitäten zuverlässig erledigt werden. So haben Sie und Ihre Angehörigen emotionale und finanzielle Sicherheit.
- würdevolle Abschiednahme planen

- Vorsorgemöglichkeiten zu Lebzeiten
- seelische und finanzielle Entlastung der Hinterbliebenen
Bestattungsvorsorgevertrag auch bei Sozialhilfe gesichert
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen teilte der Bestattungsinstitut Denk Trauerhilfe GmbH auf Grund einer Anfrage an Herrn Ministerpräsident Seehofer mit, dass sich die Bezirke als übergeordnete Sozialhilfeträger hinsichtlich der sozialhilferechtlichen Berücksichtigung von Verträgen zur Bestattungsvorsorge auf eine einheitliche Vorgehensweise verständigt haben. Demnach wird grundsätzlich neben dem allgemeinen sozialhilferechtlichen Schonvermögen je Person ein weiterer Betrag in Höhe von 3.500 € als angemessene Vorsorge von der Inanspruchnahme freigestellt, wenn sichergestellt ist, dass dieses Geld zur Zahlung von Bestattungskosten verwendet wird. Eine derartige einheitliche Festlegung gibt es bei den Landkreisen und kreisfreien Städten bislang nicht. Somit kann mit einem Bestattungsvorsorgevertrag eine würdige Bestattung auch im Falle der Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialhilfe gesichert werden.
Die Mitarbeiter der TrauerHilfe DENK händigen Ihnen gern bei Bedarf eine Kopie dieses Schreibens aus.
Regelung der eigenen Wünsche
Die Bestattungsvorsorge bietet Ihnen die Möglichkeit, z.B.
Folgendes verbindlich zu regeln:
- Bestattungsart (z.B. Erd- oder Feuerbestattung)
- Art des Grabes z.B. Familien- oder Reihengrab
- Gestaltung der Trauerfeier, Rede, Musik und Blumen
- Wünsche für Traueranzeigen, Karten oder Trauerbriefe
- gewünschter Friedhof, Grabmal und Grabpflege
- Totenfürsorge bei nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften
Ihre Wünsche können detailliert besprochen und mit einem Bestattungsvorsorgevertrag bei der TrauerHilfe DENK vertraglich festgehalten werden. Zusätzlich zu diesem erhalten Sie von uns:
- Ihren Vorsorgeordner
- Ihre TrauerVorsorge-Urkunde
- Ihren Vorsorgeausweis
Ein Bestattungsvorsorgevertrag kann und sollte finanziell abgesichert sein, um die Bestattungskosten abzudecken.
Weitere Informationen: Kosten und finanzielle Absicherung
Wir sind mit zahlreichen Geschäftsstellen in München, im Landkreis München, in Oberbayern und Niederbayern vertreten. Genaue Informationen zu unseren einzelnen Standorten finden Sie auf der Seite "Geschäftsstellen".
