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Notwendige Schritte im Todesfall - Bestattungsinstitut Trauerhilfe DENK

Tritt ein Trauerfall ein, so gibt es für die Hinterbliebenen mehrere Schritte, welche zu beachten sind.

 

Tritt der Todesfall zu Hause ein, so muss der Hausarzt oder ein Notarzt verständigt werden. Dieser wird den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Halten sie hierzu bitte den Personalausweis des Verstorbenen bereit.


Danach sollten Sie uns informieren. Wir werden den Abtransport des Verstorbenen, sowie das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen. Zudem ist Notwendige Schritte im Todesfall - Bestattungsinstitut Trauerhilfe DENK - München & Bayernes sinnvoll, weitere Verwandte des Verstorbenen zu benachrichtigen.

 

Im Falle eines natürlichen Todes können sie bis zur Abholung des Verstorbenen noch 36 Stunden Abschied nehmen. Damit Sie dies in Ihrem gewohnten Umfeld tun können, kümmern wir uns um alle erforderlichen Schritte.

 

Tritt der Tod im Krankenhaus ein, muss das Pflegepersonal in Kenntnis gesetzt werden. Danach sollten Sie uns verständigen.

 

Um die weitere Vorgehensweise werden wir uns dann zusammen mit dem Krankenhauspersonal kümmern, um Ihnen die Trauer so leicht wie möglich zu gestalten.

Wir helfen Ihnen bei der Erledigung der notwendigen Schritte nach einem Todesfall. Trauerhilfe DENK.