Freie Bestatterwahl im Todesfall - Trauerhilfe Denk - München & Bayern
Wenn ein Angehöriger stirbt, ist dies für die Hinterbliebenen meist eine belastende Zeit. Um zusätzliche Bürden zu vermeiden, sollten alle Angelegenheiten in Bezug auf die Bestattung frühzeitig geregelt werden.
Oft ist der Bestatter schon vorher gewählt worden. Wenn der Tod allerdings nicht daheim, sondern beispielsweise im Krankenhaus eintritt, wird oft vom Personal ein anderer Bestatter gerufen. Hinterbliebene sind aber nicht dazu verpflichtet, diesen zu akzeptieren.
Ebenso ist der Bestatter dazu verpflichtet, den Leichnam an einen Kollegen zu übergeben, wenn dies der Wunsch der Hinterbliebenen ist. Die Wahl des Bestattungsinstitutes ist eine individuelle Entscheidung, um im Sinne des Verstorbenen und der Hinterbliebenen die Bestattung zu organisieren.
Einen passenden Helfer und Ansprechpartner finden Sie in unseren Niederlassungen im bayerischen Raum. Zu unseren Niederlassungen gelangen Sie hier.
