Aktuelles - Trauerhilfe DENK
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TrauerHilfe DENK eröffnet Beratungszentrum im „Haus der Trauerkultur" neu

Zeitgemäße Bestattungskultur in denkmalgeschützten Räumen
Direkt gegenüber vom Westfriedhof, in der Baldurstraße 27, 80637 München, befindet sich das „Haus der Trauerkultur". Auch dem, der nur daran vorbeifährt, fällt dieses Haus mit seiner außergewöhnlichen und aussagekräftigen Fassadenbemalung ins Auge.
Die TrauerHilfe DENK, eines der größten Bestattungshäuser in München und Bayern, hat in diesen denkmalgeschützten Räumen am 30.03.2010 ein großzügiges und modernes Beratungszentrum neu eröffnet.
Damit die historischen Räume dem hohen Anspruch, den die TrauerHilfe DENK an sich und ihre Beratungskompetenz stellt, entsprechen, waren umfangreiche Renovierungsmaßnahmen notwendig.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Für die Gespräche mit Trauernden oder für Vorsorgegespräche stehen nun drei Räume zur Verfügung, die eine geschützte Beratungsatmosphäre ermöglichen. Gleichzeitig sind durch die technischen Möglichkeiten alle Voraussetzungen geschaffen worden, um Wünsche und Anliegen von Hinterbliebenen vor Ort und zeitnah umsetzen zu können.
So können hier die kompetenten Mitarbeiter der TrauerHilfe DENK wichtige Fragen wie die nach Bestattungsvorsorge, Bestattungsarten, Gestaltungsmöglichkeiten und floralem Design bei einer Trauerfeier, aber auch Fragen der Trauernachsorge oder der Trauerbegleitung beantworten.
Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist optimal: Die Haltestelle „Westfriedhof" befindet sich genau gegenüber und wird von der U1, den Tramlinien 20 und 21 und den Bussen der Linien 164 und 165 angefahren. Ein großer öffentlicher Parkplatz befindet sich in der Dantestraße, nur wenige Gehminuten vom „Haus der Trauerkultur" entfernt.
Von Montag bis Freitag, jeweils von 8 Uhr bis 17 Uhr, ist das Beratungszentrum in der Baldurstraße 27 geöffnet, bieten die Mitarbeiter der TrauerHilfe DENK Hinterbliebenen Beistand und Interessenten Beratung an.
Selbstverständlich ist auch darüber hinaus unter der Rufnummer 089/6201050 jederzeit ein Mitarbeiter der TrauerHilfe DENK für Sie erreichbar.
Bestattungsvorsorgevertrag auch bei Sozialhilfe gesichert
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen teilte der Bestattungsinstitut Denk Trauerhilfe GmbH auf Grund einer Anfrage an Herrn Ministerpräsident Seehofer mit, dass sich die Bezirke als übergeordnete Sozialhilfeträger hinsichtlich der sozialhilferechtlichen Berücksichtigung von Verträgen zur Bestattungsvorsorge auf eine einheitliche Vorgehensweise verständigt haben. Demnach wird grundsätzlich neben dem allgemeinen sozialhilferechtlichen Schonvermögen je Person ein weiterer Betrag in Höhe von 3.500 € als angemessene Vorsorge von der Inanspruchnahme freigestellt, wenn sichergestellt ist, dass dieses Geld zur Zahlung von Bestattungskosten verwendet wird. Eine derartige einheitliche Festlegung gibt es bei den Landkreisen und kreisfreien Städten bislang nicht. Somit kann mit einem Bestattungsvorsorgevertrag eine würdige Bestattung auch im Falle der Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialhilfe gesichert werden.
Die Mitarbeiter der TrauerHilfe DENK händigen Ihnen gern bei Bedarf eine Kopie dieses Schreibens aus.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden, zum Beispiel über unser Kontaktformular.
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